Wer ehrlich ist, geht immer vorwärts!
Wer sich als Makler ans Geldwäschegesetz halten will, muss die Identität seiner Kunden überprüfen. Besteht ein Verdacht auf Geldwäsche, müssen Makler diesen umgehend den Behörden melden. Mit der neuen Gesetzesänderung muss der Makler nun erst dann nach dem Personalausweis fragen, wenn der Kunde ernsthaft an der Immobilie interessiert ist und einen Kaufvertrag abschließen will. Bisher mussten Makler bereits beim Besichtigungstermin die Identität der Interessenten prüfen, bei Kaufinteressenten einer vom Verkäufer selbst genutzten Immobilie sogar vor dem Nennen der Objektadresse.
Laut Gesetzestext kann spätestens dann von einem ernsthaften Kaufinteresse ausgegangen werden, wenn eine der Kaufvertragsparteien von der anderen den Kaufvertrag erhalten hat. Auch das Abschließen einer Reservierungsvereinbarung oder eines Vorvertrages, sowie das Zahlen einer Reservierungsgebühr sind
Dies eine wesentliche Verbesserung zur bisherigen Rechtslage. „Bisher sieht das Geldwäschegesetz vor, dass Makler ihren Kunden bereits bei Begründung der Geschäftsbeziehung identifizieren müssen. Aber gleich beim Besichtigungstermin nach dem Ausweis gefragt zu werden, stoße bei vielen Interessenten auf Unverständnis.
Das neue Geldwäschegesetz tritt am 26. Juni 2017 in Kraft.